ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

1.1 Auf die Geschäftsbeziehung zwischen der Thomjoy AG (nachfolgend die „Verkäuferin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“; nachfolgend je einzeln auch „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) anwendbar.

1.2 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass es einer ausdrücklichen Bezugnahme im Einzelfall bedarf. Es gelten die zum Zeitpunkt einer Bestellung jeweils aktuellen AGB.

1.3 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt die Verkäuferin nicht an, auch wenn sie ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn die Verkäuferin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Die Angebote der Verkäuferin sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zu Stande durch schriftliche Bestellung des Käufers und der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin. Der Käufer ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Die Verkäuferin kann die Annahmeerklärung auch durch Lieferung der bestellten Ware bzw. Ausführung des Auftrags ersetzen. Sollte der Käufer die Auftragsbestätigung der Verkäuferin nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen vom Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung widersprechen, gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Bedingungen als vereinbart.

2.2 Die Verkäuferin ist nicht zur Annahme von Aufträgen verpflichtet, sofern nicht im Einzelfall (etwa durch einen Rahmenvertrag) etwas anderes vereinbart ist.

2.3 Die Mitarbeitenden der Verkäuferin sind nicht bevollmächtigt, verpflichtende Erklärungen für diese abzugeben, soweit es sich nicht um zeichnungsberechtigte Verwaltungsratsmitglieder, Geschäftsführer, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte handelt.

2.4 Allein massgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschliesslich dieser AGB, der alle Abreden zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand vollständig wiedergibt. Mündliche Zusagen, die die Verkäuferin vor Vertragsabschluss gemacht hat, sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.5 Mündliche Nebenabreden sowie Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschliesslich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

2.6 Die Rechte des Käufers aus den mit der Verkäuferin geschlossenen Verträgen sind nicht übertragbar.

2.7 Die Verkäuferin behält sich das Eigentum und Immaterialgüterrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Verkäuferin weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Käufer hat auf erstes Verlangen der Verkäuferin diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell angefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie vom Käufer im ordnungsgemässen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Der Käufer hat auf erstes Verlangen der Verkäuferin die Vernichtung von angefertigten Kopien schriftlich zu bestätigen.

 

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Die Preise der Verkäuferin gelten für die Lieferung ab Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Auf Wunsch des Käufers versendet die Verkäuferin die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. Die Versendung erfolgt ab einem Warenwert von CHF 400.00 netto für den Käufer versandkostenfrei. Bei Nichterreichen dieses Warenwerts berechnet die Verkäuferin für Lieferungen im Inland eine Versandpauschale für Porto und Verpackung von CHF 10.00 pro Bestellung. Die Bestimmungen gemäss Ziffer 4.6 nachfolgend bleiben vorbehalten.

3.3 Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Die Verkäuferin ist berechtigt, Rechnungen ausschliesslich auf elektronischem Weg auszustellen bzw. zu übermitteln. Der Käufer erklärt sich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen einverstanden.

3.4 Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung oder Mitteilung der Verkäuferin in Verzug. Ab Datum des Zahlungsverzugs wird dem Käufer ein Verzugszins in der Höhe von 5% p.a belastet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug behält sich die Verkäuferin das Recht vor, ohne Mahnung die Betreibung einzuleiten.

3.5 Gerät der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder werden der Verkäuferin nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, ihren Zahlungsanspruch zu gefährden, ist sie von der Lieferverpflichtung bzw. der Einhaltung von Lieferterminen sowohl für frühere als auch alle weiteren Lieferungen, ohne dass dadurch Ersatzansprüche des Käufers entstehen, befreit. Sie ist berechtigt, für noch auszuführende Lieferungen Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Verkäuferin ist bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

3.6 Fällige Zahlungen dürfen vom Käufer weder zurückbehalten noch mit irgendwelchen Gegenansprüchen verrechnet werden.

 

4. LIEFERUNG, ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

4.1 Die Lieferungen der Verkäuferin stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

4.2 Die von der Verkäuferin angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten stets nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt wurden. Bei Versendung der Ware bezieht sich der Liefertermin auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur. Die Verkäuferin übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für eine termingerechte Zustellung bzw. für Lieferverspätungen oder -verzögerungen.

4.3 Verzögert sich die Lieferung auf Grund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so gehen Nutzen und Gefahr (inkl. allfällige Lager- und Versicherungskosten) vom Zeitpunkt der Versandbereitschaft an auf den Käufer über.

4.4 Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt oder anderer, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Ereignisse, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um die Dauer des Ereignisses. Die Verkäuferin informiert den Käufer über den Eintritt und die Dauer eines solchen Ereignisses. Wird die Leistungserbringung aufgrund des Ereignisses für die Verkäuferin unmöglich oder unzumutbar, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.5 Die Verkäuferin ist in jedem Fall und nach ihrem alleinigen Ermessen zu Teillieferungen berechtigt.

4.6 Erfüllungsort für die Lieferverpflichtungen der Verkäuferin ist deren Sitz. Auf Verlangen des Käufers versendet die Verkäuferin die Ware auf seine Gefahr an einen von ihm bezeichneten Ort. Die Versandart und die Verpackung liegen im Ermessen der Verkäuferin.

 

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin, soweit es nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, zulässig ist. Lässt dieses einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet aber der Verkäuferin, sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so kann die Verkäuferin alle Rechte dieser Art ausüben.

5.2 Der Käufer verpflichtet sich, bei allen Massnahmen zur Kreditsicherung mitzuwirken und insbesondere, falls erforderlich, entsprechende Zusatzvereinbarungen abzuschliessen. Er ermächtigt die Verkäuferin, auf seine Kosten die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern oder dergleichen vorzunehmen.

5.3 Der Käufer übernimmt die Verpflichtung, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in Stand zu halten und gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern.

 

6. SCHUTZRECHTE

6.1 Im Rahmen der Verwendung von geschützten Immaterialgütern des Herstellers und/oder von Vorlieferanten und/oder der Verkäuferin hat der Käufer die Vorgaben über deren korrekte Verwendung einzuhalten.

6.2 Der Käufer darf ohne das vorgängige schriftliche Einverständnis des Herstellers und/oder Vorlieferanten und/oder der Verkäuferin Immaterialgüter nicht verändern, fälschen und/oder in anderer Weise modifizieren und/oder entgegen den einschlägigen Vorgaben verwenden sowie die an den Waren angebrachten Kennzeichen und/oder Nummern und/oder sonstigen Identifikationszeichen entfernen, verändern, fälschen und/oder in anderer Weise modifizieren.

6.3 Der Käufer informiert die Verkäuferin unverzüglich schriftlich, falls ihm gegenüber Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Immaterialgütern durch die gelieferte Ware geltend gemacht werden.

6.4 Das von den Herstellern und/oder Vorlieferanten und/oder der Verkäuferin dem Käufer zur Verfügung gestellte Bildmaterial unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Eine Nutzung des Bildmaterials bedarf des vorgängigen schriftlichen Einverständnisses der Hersteller und/oder Vorlieferanten und/oder Verkäuferin. Ein rechtliches Vorgehen gegen eine ungenehmigte Nutzung des vorgenannten Bildmaterials durch den Käufer bleibt vorbehalten.

 

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Wegen unwesentlicher Mängel darf der Käufer eine Lieferung nicht zurückweisen.

7.2 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Warenempfang, schriftlich Anzeige zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels für den Käufer, gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch betreffend dieses Mangels als genehmigt. Diese Anzeigefrist für Mängel gilt insbesondere auch für die Anzeige von Mängelrügen durch die Kunden des Käufers.

7.3 Für rechtzeitig gerügte Mängel erfolgt nach Wahl der Verkäuferin eine angemessene Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung. Die Verkäuferin kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Käufer nicht einen in Anbetracht des Mangels angemessenen Teil des Kaufpreises bezahlt hat. Im Falle einer Mängelrüge ist die Verkäuferin berechtigt, ausstehende Lieferungen bis zur Klärung der erfolgten Beanstandung zurückzubehalten.

7.4 Die Angaben der Verkäuferin zum Liefergegenstand, insbesondere Produktbeschreibungen, Masse, Gewichte und technische Daten sowie bildliche Darstellungen des Liefergegenstandes sind nur annähernd, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Gebrauch eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Die vorgenannten Angaben stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale der Ware dar, sondern blosse Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen.

 

8. GARANTIE

8.1 Die Verkäuferin gewährt auf einzelne Waren eine Garantie für die Dauer von zwei Jahren ab Verkauf der Ware durch den Käufer an den Endkunden.

8.2 Garantieansprüche für Ware, welche als Ersatzlieferung für mangelhafte Ware geliefert wird, werden in Übereinstimmung mit Ziffer 8.1 vorstehend bis maximal zum Erreichen der ursprünglichen Garantiedauer von zwei Jahren ab Verkauf der mangelhaften Ware gewährt. Weitergehende Garantieansprüche sind ausgeschlossen.

8.3 Der Käufer verpflichtet sich, bei der Abwicklung von Garantieansprüchen durch Endkunden mitzuwirken, insbesondere zu prüfen, ob die formalen Voraussetzungen der Garantie erfüllt sind (Garantiefrist und Vorlage Original-Kaufbeleg) sowie betreffende Produkte – sofern ein Versand der Produkte durch den Endkunden nicht unmittelbar an die Verkäuferin erfolgt – zwecks Weiterleitung an die Verkäuferin von Endkunden anzunehmen. Dem Käufer obliegt die Abwicklung sowie die Kostentragung des Versandes an die Verkäuferin.

 

9. HAFTUNG

9.1 Schadenersatzansprüche gegen die Verkäuferin, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im gesetzlich zulässigen Umfang vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere auch die Haftung für Mangelfolgeschäden oder andere Schäden, welche direkt oder indirekt aus der Verwendung von verkaufter Ware entstehen können. 9.2 Der Ausschluss der Haftung gemäss dieser Ziffer 9.1 gilt ausdrücklich auch bei Ware, welche als Ersatzlieferung für mangelhafte Ware geliefert wird.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch Fax und E-Mail gewahrt.

10.2 Die vom Käufer gesondert zu beachtenden „Qualitätskriterien für die Zusammenarbeit der Thomjoy AG mit zugelassenen Fachhandels-Vertriebspartnern betreffend Produkte der F. O. BAGS GmbH“ bilden einen integrierenden Bestandteil dieser AGB und gelten vorrangig.

10.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das selbe gilt bei einer Lücke dieser AGB.

10.4 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien gestützt auf diese AGB ergeben, gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens oder einer Auseinandersetzung rechtswirksamen nationalen oder internationalen Verträge oder Übereinkommen (z.B. das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf, „Wiener Kaufrecht“).

10.5 Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesen AGB in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Wenn trotz der Bemühungen der Parteien auf gütlichem Weg keine Einigung zustande kommt, gilt als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen ABG, einschliesslich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, der Sitz der Verkäuferin. Ungeachtet dessen ist die Verkäuferin berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.

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